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   BFH, 23.01.2008 - IV B 38/07   

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https://dejure.org/2008,13601
BFH, 23.01.2008 - IV B 38/07 (https://dejure.org/2008,13601)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2008 - IV B 38/07 (https://dejure.org/2008,13601)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - IV B 38/07 (https://dejure.org/2008,13601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einseitige Erledigungserklärung und hilfsweises Festhalten am bisherigen Sachantrag; Keine Beiladung eines anderen Finanzamts

  • Judicialis

    FGO § 110 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 145

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache und hilfsweises Festhalten am bisherigen Sachantrag; keine notwendige Beiladung eines anderen Finanzamts des gleichen Bundeslandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.05.2004 - IV B 230/02

    Ao. Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BFH, 23.01.2008 - IV B 38/07
    Das ergibt sich aus § 145 FGO (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2004 IV B 230/02, BFHE 206, 194, BStBl II 2004, 833, m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 111; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 145 FGO Rz 1; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 145 Rz 1, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2004 - II R 74/00

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997

    Auszug aus BFH, 23.01.2008 - IV B 38/07
    Es gibt jedenfalls keinen Anhaltspunkt dafür, dass das Finanzgericht (FG) von der Entscheidung des BFH vom 20. Oktober 2004 II R 74/00 (BFHE 207, 355, BStBl II 2005, 99) abgewichen wäre.
  • BFH, 03.04.2000 - I B 68/99

    Erledigung der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 23.01.2008 - IV B 38/07
    In diesem Fall muss nämlich angenommen werden, dass es ihm nur noch um die Klärung der Erledigungsfrage geht, während er in der Hauptsache --aus welchen Gründen auch immer-- sein Rechtsschutzbegehren endgültig aufgegeben hat (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 I B 68/99, BFH/NV 2000, 1226, unter 4. der Gründe).
  • FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 3/09

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zum Rechtsbegriff "Gestellung von Personal" und

    Für eine Beiladung einer anderen Finanzbehörde (nicht eines anderen Steuerpflichtigen) fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage überhaupt, denn nach bisheriger Auslegung von § 60 FGO sind potentiell beiladungsfähige "andere" nicht andere Finanzbehörden (BFH Urteil vom 23. November 1972, VIII R 42/67, BFHE 108, 10, BStBl II 1973, 198, Juris Rn. 9; Beschluss vom 23. Januar 2008, IV B 38/07, Juris Rn. 9; Brandt in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 60 FGO Rn. 26; Koch in Gräber, FGO, 5. Aufl. 2002, § 60 Rn. 9).
  • BFH, 16.09.2009 - X R 17/06

    Bindung an ein rechtskräftiges Urteil - Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen

    Dies hat zur Folge, dass das Urteil für alle Finanzbehörden dieser Körperschaft verbindlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1966 V 86/65, BFHE 87, 206, BStBl III 1967, 98, und BFH-Beschluss vom 23. Januar 2008 IV B 38/07, nicht veröffentlicht).
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